Allgemeine Geschäftsbedingungen
Quellenartikel: Terms and conditions – DYNAMIC ear filter – Europe
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DEFINITIONEN
In den in diesem Dokument festgelegten allgemeinen Lieferbedingungen („Bedingungen“) haben die folgenden Begriffe die nachstehenden Bedeutungen:
1.1. „DEC“ bezeichnet Dynamic Ear Company BV (Handelsregisternummer 27305009), ein in den Niederlanden registriertes Unternehmen mit Sitz in Delft, Niederlande.
1.2. „Annahmebestätigung“ ist in Ziffer 2.3 definiert.
1.3. „Vertrag“ ist in Ziffer 2.3 definiert.
1.4.„Kunde“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die die Produkte oder Dienstleistungen erwirbt.
1.5. „Bestellung“ bezeichnet die Bestellung des Kundens von Produkten und/oder Dienstleistungen.
1.6. „Produkt“ bezeichnet die in der Bestellung beschriebenen Hardware- oder Softwareprodukte oder in der Bestellung beschriebenen Produkte..
1.7. „Dienstleistungen“ bezeichnet die in der Bestellung beschriebenen Leistungen.
1.8. „Schriftlich“ bezeichnet jede schriftliche Kommunikation, einschließlich Fax, sofern der erfolgreiche Versand des Faxes durch einen automatisch generierten Bericht nachgewiesen werden kann.
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GRUNDLAGEN DER LIEFERUNG
2.1.Ein Angebot von DEC ist unverbindlich und stellt kein rechtlich bindendes Angebot zur Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen dar. Angebote sind vierzehn (14) Tage gültig und können danach jederzeit vor Annahme der Bestellung durch DEC widerrufen oder geändert werden.
2.2. Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden dar, das DEC unter diesen Bedingungen annehmen kann.
2.3. Eine Bestellung wird für DEC erst verbindlich, wenn DEC diese schriftlich bestätigt („Annahmebestätigung“). Mit dieser entsteht ein Vertrag („Vertrag“), bestehend aus Bestellung, Annahmebestätigung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. DEC ist nicht verpflichtet, eine Bestellung anzunehmen.
2.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
2.5. Änderungen des Vertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich zwischen autorisierten Vertretern vereinbart wurden.
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PRODUKTINFORMATIONEN
Alle Zeichnungen, Maße, Spezifikationen, Beschreibungen und Abbildungen in Verkaufsunterlagen sind nicht Vertragsbestandteil, sofern sie nicht ausdrücklich in der Annahmebestätigung erwähnt werden.
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PREISE
4.1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die angebotenen Preise oder die aktuelle Preisliste von DEC. Preise verstehen sich exklusive Transport, Verpackung, Mehrwertsteuer und sonstiger Steuern.
4.2. DEC ist berechtigt, Preise bei Kostensteigerungen mit mindestens 15 Werktagen Vorlauf anzupassen. Der Kunde kann innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. In diesem Fall kann DEC die Bestellung stornieren oder zum ursprünglichen Preis erfüllen.
4.3. DEC hat Anspruch auf Erstattung aller im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen angemessen entstandenen Reise-, Verpflegungs- und sonstigen Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unterkunft und Verpflegung), sofern ein entsprechender Erstattungsanspruch durch verfügbare und angemessen aussagekräftige Nachweise (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Belege) belegt wird.
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ZAHLUNG
5.1. DEC ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen zu stellen (sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde):
5.1.1. jederzeit vor dem im Vertrag angegebenen Lieferdatum der Produkte; oder
5.1.2. jederzeit vor, während oder nach der Erbringung der Dienstleistungen.
5.2. Der Kunde hat die Rechnungen von DEC innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum vollständig und ohne Abzug zu bezahlen, unabhängig davon, ob ein Zurückbehaltungsrecht, eine Aufrechnung, Gegenforderung oder sonstige Einwendungen geltend gemacht werden.
5.3. Unbeschadet sonstiger DEC zustehender Rechte oder Rechtsbehelfe ist DEC berechtigt, auf verspätete Zahlungen Zinsen sowohl vor als auch nach Erlass eines Urteils in Höhe von 12 % p. a. zu berechnen, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz ist höher als 12 %; in diesem Fall gilt der jeweils anwendbare gesetzliche Zinssatz.
5.4. Nicht fristgerecht bezahlte Rechnungen erhöhen sich von Rechts wegen und ohne förmliche Mahnung um eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 %, mindestens jedoch 50 €.
5.5. Teilzahlungen gelten nicht als vollständige Erfüllung, sofern nicht schriftlich vereinbart.
5.6. DEC behält sich das Recht vor, Lieferungen der Produkte oder die Erbringung der Dienstleistungen auszusetzen, bis DEC den vollständigen Preis der Produkte und/oder Dienstleistungen vollständig erhalten hat, oder vom Kunden zu verlangen, vor Lieferung der Produkte oder Erbringung der Dienstleistungen ein Akkreditiv oder eine andere Zahlungssicherheit zu stellen.
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LIEFERUNG UND LEISTUNG
6.1. Sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, erfolgt die Lieferung der Produkte EXW (Incoterms 2000) ab dem im Vertrag angegebenen Ort. DEC erbringt die Dienstleistungen zu den im Vertrag festgelegten Zeitpunkten und im Übrigen gemäß den Bestimmungen des Vertrags.
6.2. Sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, werden die Produkte in der üblichen, den Standards von DEC entsprechenden Verpackung geliefert.
6.3. Der Kunde erkennt an, dass sämtliche Termine oder Zeitangaben für die Lieferung der Produkte und/oder die Erbringung der Dienstleistungen lediglich unverbindliche Schätzungen sind. DEC wird sich in angemessenem Umfang bemühen, diese Termine oder Zeitangaben einzuhalten; sofern DEC solche angemessenen Bemühungen unternimmt, haftet DEC jedoch nicht für Verzögerungen bei der Lieferung der Produkte und/oder der Erbringung der Dienstleistungen. Liefer- oder Leistungszeiten sind kein wesentlicher Vertragsbestandteil und gelten nicht als solche.
6.4. Der Kunde hat auf eigene Kosten DEC sämtliche Informationen und Unterlagen sowie Zugang zu seinen Räumlichkeiten bereitzustellen und DEC durch entsprechend qualifiziertes Personal des Kunden zu unterstützen sowie alle sonstigen Gegenstände oder Unterstützungsleistungen zur Verfügung zu stellen, die DEC vernünftigerweise anfordern kann, um die Dienstleistungen zu erbringen. DEC haftet nicht für die Nichterbringung oder verspätete Erbringung der Dienstleistungen, soweit diese auf eine Verzögerung oder ein Versäumnis des Kunden zurückzuführen ist, die in dieser Ziffer 6.4 genannten Informationen, Gegenstände oder Unterstützungsleistungen bereitzustellen.
6.5. Sofern Mitarbeiter von DEC zum Zwecke der Erbringung der Dienstleistungen in Räumlichkeiten tätig sind, die im Eigentum des Kunden stehen oder von diesem genutzt werden, stellt DEC sicher, dass diese Mitarbeiter die Gesundheits-, Sicherheits- und Sicherheitsvorschriften des Kunden einhalten, soweit diese den Mitarbeitern zuvor schriftlich mitgeteilt wurden.
6.6. Die Produkte gelten bei Lieferung als vom Kunden angenommen, es sei denn, Produkte, die auf Kosten und Gefahr von DEC versandt wurden, sind zum Zeitpunkt der Lieferung beschädigt und der Kunde meldet DEC (schriftlich) über diese Beschädigung innerhalb von fünf (5) Tagen nach dem Lieferdatum informiert; in diesem Fall wird DEC nach eigenem Ermessen und als alleiniges und ausschließliches Rechtsmittel des Kunden solche Produkte oder Teile davon ersetzen oder reparieren, bei denen nach Überzeugung von DEC nachgewiesen wurde, dass sie zum Zeitpunkt der Lieferung beschädigt waren.
6.7. Verweigert der Kunde die Annahme der gemäß diesen Bedingungen angebotenen Produkte oder versäumt er es, diese anzunehmen, so gilt unbeschadet etwaiger weiterer Rechte, die DEC gegenüber dem Kunden zustehen (wegen Vertragsverletzung oder aus anderen Gründen).
6.7.1. DEC ist berechtigt, sowohl die sofortige vollständige Bezahlung der angebotenen Produkte zu verlangen als auch entweder die Lieferung auf die Weise durchzuführen, die DEC für am besten geeignet hält, oder diese Produkte auf Risiko des Kunden zu lagern;
6.7.2. Der Kunde hat zusätzlich zum Preis alle Kosten für diese Lagerung sowie alle zusätzlichen Kosten zu tragen, die durch diese Verweigerung oder dieses Versäumnis entstehen; und
6.7.3. DEC ist berechtigt, nach Ablauf eines (1) Monats ab dem Datum, an dem es die Produkte erstmals zur Lieferung bereitgestellt hat, über die Produkte in einer von DEC festgelegten Weise zu verfügen, und ist nicht verpflichtet, dem Kunden gegenüber Rechenschaft über den Erlös aus dieser Veräußerung abzulegen.
6.8. DEC gilt als seinen Verpflichtungen aus einem Vertrag nachgekommen, auch wenn die Menge der gelieferten Produkte bis zu fünf Prozent (5 %) über oder unter der im Vertrag festgelegten Menge liegt; in diesem Fall hat der Kunde die gelieferte Menge zu bezahlen.
DEC ist berechtigt, die im Rahmen eines Vertrags zu liefernden Produkte in Teillieferungen zu liefern, und eine Verzögerung oder ein Versäumnis seitens DEC bei der Lieferung einer solchen Teillieferung berechtigt den Kunden nicht, den gesamten Vertrag als verletzt anzusehen.
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RÜCKSENDUNGEN
7.1 Wenn der Kunde Produkte an DEC zurücksenden muss, darf er dies erst tun, nachdem er von DEC eine RMA-Nummer (Returned Materials Advice) erhalten hat. Alle zurückgesandten Produkte müssen deutlich mit der RMA-Nummer gekennzeichnet sein; andernfalls werden sie von DEC nicht angenommen.
7.2 Das Risiko für die zurückgesandten Produkte verbleibt beim Kunden bis zur Lieferung an die von DEC schriftlich (entweder in der RMA oder anderweitig) angegebene Adresse. Der Kunde trägt alle Fracht-, Zoll-, Steuer- und Transportkosten, die mit der Rücksendung der Produkte an diese Adresse verbunden sind.
7.3 Reparierte oder Ersatzprodukte werden gemäß der vorstehenden Ziffer 6 geliefert.
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PROTOTYPEN
8.1. In dem Angebot und der Annahmeerklärung von DEC an den Kunden wird angegeben, welche der Produkte als Prototypen gelten (durch die Kennzeichnung „PP“).
8.2. DEC wird sich in angemessener Weise bemühen, die Prototyp-Produkte gemäß den einschlägigen Spezifikationen zu entwerfen und herzustellen; aufgrund des unvollständigen Charakters von Prototyp-Produkten übernimmt DEC jedoch keine Gewährleistungen, Zusicherungen oder sonstigen Zusagen hinsichtlich der Funktionalität, Qualität oder Eignung für den vorgesehenen Zweck der Prototyp-Produkte oder dafür, dass die Prototyp-Produkte frei von Fehlern, Irrtümern oder Auslassungen sind.
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EIGENTUM UND GEFAHR
9.1. Das Eigentum an den Produkten geht, vorbehaltlich des zweiten Satzes dieser Ziffer 9.1, mit vollständiger Bezahlung der Produkte auf den Kunden über. Umfassen die Produkte Software, geht das Eigentum an der Software nicht auf den Kunden über.
9.2. Bis zum Übergang des Eigentums an den Produkten auf den Kunden:
9.2.1. ist DEC berechtigt, jederzeit alle Produkte, an denen das Eigentum bei DEC verbleibt, wieder in Besitz zu nehmen;
9.2.2. ist DEC oder einer ihrer Beauftragten oder Bevollmächtigten für den in Ziffer 9.2.1 genannten Zweck berechtigt, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung alle Räumlichkeiten zu betreten, in denen die Produkte oder Teile davon installiert, gelagert oder aufbewahrt werden oder nach vernünftigem Ermessen davon auszugehen ist, dass dies der Fall ist;
9.2.3. DEC ist berechtigt, nach dem für den Vertrag geltenden Recht eine gerichtliche Verfügung oder eine gleichwertige gerichtliche Anordnung zu beantragen, um den Kunden daran zu hindern, die Produkte zu verkaufen, zu übertragen oder anderweitig darüber zu verfügen;
9.2.4. Bis zum Übergang des Eigentums an den Produkten auf den Kunden hat der Kunde, vorbehaltlich der Rechte von DEC aus diesem Vertrag, die Produkte getrennt von anderen Produkten zu lagern und die Produkte als Treuhänder des Lieferanten zu verwahren.
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GEISTIGES EIGENTUM
10.1. Unbeschadet des Eigentumsübergangs an den Produkten gemäß Ziffer 9 und vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen dieser Ziffer 10 ist keine Bestimmung des Vertrags oder dieser Bedingungen so auszulegen, dass sie dem Kunden Rechte an geistigem Eigentum (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte) an den Produkten oder an den Spezifikationen von DEC oder an Benutzerdokumentationen, Handbüchern oder sonstigen technischen Informationen oder Materialien gewährt, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Der Kunde erkennt an, dass alle geistigen Eigentumsrechte an den Produkten Eigentum von DEC sind oder an DEC lizenziert wurden.
10.2. DEC gewährt dem Kunden eine weltweite, nicht übertragbare, nicht ausschließliche Lizenz (mit dem Recht zur Unterlizenzierung an die Kunden des Kunden) zur Nutzung der geistigen Eigentumsrechte an den Produkten ausschließlich zum Zwecke der Nutzung der Produkte.
10.3. Umfassen die Produkte (ganz oder teilweise) Software, darf der Kunde – soweit gesetzlich zulässig – diese Software nicht zurückentwickeln, disassemblieren, dekompilieren oder übersetzen und auch nicht anderweitig versuchen, den Quellcode dieser Software zu ermitteln; er hat dafür zu sorgen, dass seine Kunden dies ebenfalls unterlassen. Diese Software stellt vertrauliche und geschützte Informationen von DEC oder seinen Lizenzgebern dar. Eine unbefugte Vervielfältigung oder Verbreitung kann zivil- und strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Der Kunde hat angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um diese Software vor unbefugter Offenlegung oder Nutzung zu schützen. DEC behält sich alle Rechte an dieser Software vor, die dem Kunden in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich gewährt werden.
10.4. Alle geistigen Eigentumsrechte und sonstigen Eigentums- bzw. Schutzrechte, die von DEC während der Erbringung der Dienstleistungen entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle geistigen Eigentumsrechte und Eigentums- bzw. Schutzrechte an allen Dokumenten, Software und sonstigen Leistungen, die DEC dem Kunden im Rahmen der Dienstleistungen übergibt) (zusammenfassend „Rechte“), stehen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ausschließlich DEC zu. Nach Abschluss aller Phasen der Dienstleistungen und nach vollständiger Bezahlung aller von DEC im Rahmen des Vertrags ausgestellten Rechnungen gewährt DEC dem Kunden hiermit eine gebührenfreie, nicht übertragbare, nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Rechte (und aller Leistungen) ausschließlich für interne Geschäftszwecke.
10.5. DEC übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Produkte, Dienstleistungen oder sonstigen Leistungen keine Patente, Urheberrechte oder sonstigen Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzen, und übernimmt (soweit gesetzlich zulässig) diesbezüglich keine Haftung. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Lizenzen für geistiges Eigentum von Dritten eingeholt werden, um die Produkte oder sonstigen Leistungen zu besitzen und zu nutzen.
10.6. DEC gestattet den Weiterverkauf oder die Weitergabe von DEC-Filtern zur Verwendung in Otoplastiken und Universal-Ohrstöpseln an nicht zertifizierte Labore nur mit schriftlicher Genehmigung der Dynamic Ear Company. Eine Genehmigung kann erst erteilt werden, nachdem die Kontaktdaten des Kunden, eine Kopie der Zertifizierung und Angaben zum herzustellenden Produkt an folgende Adresse gesendet wurden: QA Department DEC, Rotterdamseweg 386 B18, 2629 HG Delft, Niederlande.
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GEWÄHRLEISTUNG
11.1. KEINE BESTIMMUNG IN DIESEN BEDINGUNGEN BEEINTRÄCHTIGT IHRE GESETZLICHEN RECHTE, WENN SIE DIE PRODUKTE ALS VERBRAUCHER ERWERBEN.
11.2. DEC gewährleistet, dass seine Produkte (mit Ausnahme von Prototypen) für einen Zeitraum von mindestens einem (1) Jahr ab dem Lieferdatum („Gewährleistungsfrist“):
11.2.1. frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind; und
11.2.2. im Wesentlichen gemäß den einschlägigen veröffentlichten Spezifikationen von DEC funktionieren.
11.3. Wird nachgewiesen, dass DEC gegen die in Ziffer 11.2 oben genannten Gewährleistungen verstößt, so wird DEC nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten sowie (soweit gesetzlich zulässig) als alleinigen Rechtsbehelf des Kunden alle mangelhaften Produkte, die während der Gewährleistungsfrist vertragsgemäß an den Lieferanten zurückgesandt werden, reparieren oder (durch gleiche oder funktional gleichwertige Produkte) ersetzen, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
11.3.1. Der Kunde teilt DEC den Mangel innerhalb von 5 Tagen nach dessen Feststellung durch den Kunden schriftlich mit;
11.3.2. Der Kunde befolgt das in Ziffer 7 oben festgelegte Rückgabeverfahren;
11.3.3. DEC behält sich das Recht vor, dem Kunden die Kosten auf Zeit- und Materialbasis zu den jeweils geltenden Sätzen in Rechnung zu stellen, falls sich der Gewährleistungsanspruch des Kunden als unbegründet erweist.
11.4. DEC haftet unter keinen Umständen für Mängel an den Produkten, die verursacht wurden durch:
11.4.1. Bedingungen der Nutzung, des Betriebs, der Prüfung, der Lagerung und/oder der Wartung der Produkte durch den Kunden, die nicht den allgemein anerkannten Branchenpraktiken entsprechen oder die nicht von DEC empfohlen oder genehmigt wurden;
11.4.2. Unfällen, vorsätzlicher Beschädigung, Missbrauch, unsachgemäßer Verwendung oder Nachlässigkeit seitens des Kunden;
11.4.3. unsachgemäßer Installation oder Reparaturen oder Änderungen, die nicht von DEC genehmigt wurden;
11.4.4. elektrostatischer Entladung;
11.4.5. normaler Abnutzung;
11.4.6. der nicht unverzüglichen Installation eines von DEC bereitgestellten Software-Upgrades.
11.5. Die in dieser Ziffer 11 gewährten Gewährleistungen gelten, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, anstelle und unter Ausschluss aller anderen Gewährleistungen, Bedingungen oder sonstigen Bestimmungen, seien sie ausdrücklich oder stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Bestimmungen hinsichtlich Qualität, Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Übereinstimmung mit der Beschreibung oder dem Muster.
11.6. Die in dieser Ziffer 11 gewährten Gewährleistungen gelten ausschließlich zugunsten des Kunden. DEC ist nicht an Zusicherungen oder Gewährleistungen gebunden, die der Kunde gegenüber seinen eigenen Kunden abgegeben hat.
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HAFTUNG
12.1. DEC schränkt seine Haftung für Tod oder Körperverletzung, die durch seine Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie für Betrug nicht ein und schließt sie nicht aus, sofern eine solche Einschränkung oder ein solcher Ausschluss gesetzlich unwirksam, verboten oder nicht durchsetzbar ist.
12.2. Vorbehaltlich der Ziffer 12.1 haftet DEC, unabhängig davon, ob DEC auf die Möglichkeit hingewiesen wurde oder nicht, weder vertraglich noch aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) noch anderweitig für:
12.2.1. Produktionsausfälle;
12.2.2. Verlust oder Beschädigung von Daten, wobei der Kunde für die Einrichtung und Aufrechterhaltung angemessener Sicherungsverfahren für seine Daten verantwortlich ist;
12.2.3. entgangenen Gewinn;
12.2.4. den Verlust von Verträgen oder anderen Geschäftsmöglichkeiten;
12.2.5. entgangene Einnahmen;
12.2.6. den Verlust von Goodwill oder erwarteten Einsparungen;
12.2.7. verschwendete Zeit von Führungskräften oder Mitarbeitern;
und/oder
12.2.8. Jegliche indirekten Verluste oder Folgeschäden, Schäden, Kosten oder Aufwendungen jeglicher Art, unabhängig von deren Ursache.
12.3. Vorbehaltlich der Ziffern 12.1 und 12.2 übersteigt die Gesamthaftung von DEC in keinem Fall 100 % der vom Kunden gemäß dem jeweiligen Vertrag zu zahlenden Beträge oder eine Million Euro (1.000.000 €), je nachdem, welcher Betrag geringer ist.
12.4. Soweit gesetzlich zulässig, hat der Kunde DEC gegen alle Ansprüche Dritter zu verteidigen und schadlos zu halten und DEC von allen entsprechenden Schäden, Verbindlichkeiten, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen, die DEC entstehen und die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Besitz oder der Nutzung der Produkte oder der im Rahmen der Dienstleistungen gelieferten Leistungen durch den Kunden ergeben.
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KÜNDIGUNG
DEC ist berechtigt, den Vertrag jederzeit durch Mitteilung an den Kunden zu kündigen, ohne dem Kunden gegenüber haftbar zu sein, wenn:
13.1. der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern trifft oder (als Privatperson oder Firma) in Konkurs geht oder (als Unternehmen) einer Zwangsverwaltung unterliegt oder in Liquidation geht (außer zum Zwecke einer Fusion oder Umstrukturierung) oder ein Gläubiger das Eigentum an Vermögenswerten des Kunden in Besitz nimmt oder ein Zwangsverwalter über diese Vermögenswerte bestellt wird; oder
13.2. der Kunde seine Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht; oder
13.3. DEC begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass eines der oben genannten Ereignisse in Bezug auf den Kunden unmittelbar bevorsteht, und den Kunden entsprechend benachrichtigt; oder
13.4. der Kunde begeht einen wesentlichen Vertragsbruch oder eine Reihe von Verstößen, die in ihrer Gesamtheit einen wesentlichen Vertragsbruch darstellen, und (sofern Abhilfe möglich ist) versäumt es, den Verstoß innerhalb von sieben (7) Tagen nach Aufforderung durch schriftliche Mitteilung zu beheben (wobei in dieser Mitteilung der Verstoß zu spezifizieren und die Absicht von DEC anzugeben ist, den Vertrag zu kündigen, falls der Verstoß nicht behoben wird).
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DATENSCHUTZ
Beide Parteien sind verpflichtet, alle geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Vereinbarung einzuhalten. Jede Partei hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um personenbezogene Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung sowie vor versehentlichem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung zu schützen.
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ALLGEMEINES
15.1. DEC ist berechtigt, ihre Rechte an Dritte abzutreten oder zu übertragen oder eine solche Abtretung bzw. Übertragung vorzunehmen sowie ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag an Dritte unterzuvergeben. Der Kunde darf den Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DEC weder ganz noch teilweise abtreten.
15.2. Jede Mitteilung, die eine Partei der anderen Partei gemäß diesen Bedingungen zu machen hat oder machen darf, muss schriftlich erfolgen und an die andere Partei an deren eingetragenen Sitz, Hauptgeschäftssitz oder an eine andere Adresse gerichtet sein, die der mitteilenden Partei zu dem jeweiligen Zeitpunkt gemäß dieser Bestimmung mitgeteilt wurde.
15.3. Ein Verzicht von DEC auf die Geltendmachung einer Vertragsverletzung durch den Kunden gilt nicht als Verzicht auf die Geltendmachung einer späteren Verletzung derselben oder einer anderen Bestimmung. Jeder Verzicht auf den Vertrag durch DEC ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und ausdrücklich auf die betreffende Bestimmung verzichtet wird.
15.4. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen von einer zuständigen Behörde ganz oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen und der verbleibenden Teile der betreffenden Bestimmung davon unberührt.
15.5. DEC haftet gegenüber dem Kunden nicht für Umstände, die – abgesehen von dieser Bestimmung – einen Vertragsbruch darstellen könnten und auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Lieferanten liegen; dazu gehören (unter anderem) Gefahren auf See oder in der Luft, Feuer, Überschwemmung, Dürre, Explosion, Sabotage, Unfall, Embargo, Aufruhr, Unruhen, einschließlich Maßnahmen lokaler Behörden und parlamentarischer Stellen; Versorgungsengpässe, Versorgungsausfälle, Ausfälle von Ausrüstung, Materialmangel, Ausfälle oder Engpässe bei der Ausrüstung sowie Arbeitskonflikte jeglicher Art und aus welchem Grund auch immer.
15.6. Die Parteien vereinbaren, dass, soweit gesetzlich zulässig, das Wiener Übereinkommen von 1980 („Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf“) sowie alle internationalen und innerstaatlichen (oder sonstigen) Umsetzungen dieses Übereinkommens auf keinen Vertrag Anwendung finden.
15.7. Der Vertrag unterliegt den Gesetzen der Niederlande und ist entsprechend auszulegen; die Parteien unterwerfen sich der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der niederländischen Gerichte in Bezug auf alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag oder diesen Bedingungen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.
15.8. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder eine Leistung im Rahmen dieser Vereinbarung jetzt oder in Zukunft durch Gesetze, Vorschriften oder andere staatliche Maßnahmen in einem Landkreis, Bundesstaat, Territorium oder einer politischen oder quasi-politischen Gebietskörperschaft verboten sein, so gilt diese Bestimmung innerhalb der Gerichtsbarkeit, in der ein solches Verbot gilt, als nicht Bestandteil dieser Vereinbarung. Die Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung dieser Vereinbarung berührt nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen.
15.9. Der Vertrag unterliegt den Gesetzen der Niederlande und ist entsprechend auszulegen; die Parteien unterwerfen sich der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der niederländischen Gerichte in Bezug auf alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag oder diesen Bedingungen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.